Seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts hat sich das Klettern rasant zu einem wichtigen Element des Schulsports entwickelt.
Im Rahmen von
- freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen
(Arbeitsgemeinschaften, Koop. Schule-Verein) - offenen Unterrichtsveranstaltungen
(Wandertag, Studienfahrt, Projekttage) und - Sportunterricht (C-Sportart)
leistet der Klettersport einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Arbeit im Hinblick auf
- eine sinnvolle Sport- und Freizeiterziehung
- eine ganzheitlich erlebte Natur- und Umwelterziehung
- eine vielschichtige Persönlichkeitsentwicklung
- eine Entwicklung affektiver und sozialer Kompetenzen
Um Lehrkräfte an Schulen entsprechend für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen pädagogisch und methodisch qualifizieren zu können und die Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards zu ermöglichen, wurden 1994 erstmals Ausbildungskurse über das Staatliche Institut für Lehrerfort- und weiterbildung angeboten.
Konzeption und Durchführung der Ausbildungskurse erfolgt durch ein Team, das durch den Deutschen Alpenverein ausgebildet wurde. Regelmäßig stattfindende Fortbildungsveranstaltungen garantieren, dass die die Ausbildung auf dem jeweils aktuellen methodischen und sicherungstechnischen Stand erfolgt.
Seit 1998 arbeitet das Ausbildungsteam „Schulsport Felsklettern“ im Auftrag des Landesverbandes des Deutschen Alpenvereins und des Bildungsministeriums für das Pädagogische Landesinstitut (PL).
!!! WICHTIGE INFORMATIONEN
AKTUELL AKTUELL AKTUELL AKTUELL AKTUELL AKTUELL
Überprüfung der “Persönlichen Schutzausrüstung” (PSA)
Seit Dezember 2017 gilt eine neue VERORDNUNG, nach der die “Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz” (PSAgA) mindestens einmal pro Jahr von einer sachkundigen Person
- kontrolliert (Kennzeichnung, Lebensdauer, Rückrufaktionen etc.)
- visuell überprüft (Vollständigkeit, Abnutzung, Schäden etc.) und
- auf die jeweilige Funktion überprüft werden muss.
Diese Überprüfung ist für jeden Gegenstand zu dokumentieren. Die jeweiligen Berichte müssen archiviert werden.
Zur PSAgA zählen dabei GURTE, SEILE, SCHLINGEN, KARABINER, EXPRESSEN, SICHERUNGSGERÄTE, MOBILE SICHERUNGSGERÄTE und HELME.
Die Ausbildung zum “PSA Sachkundigen für Bergsteigerausrüstung” wird durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Regel DGUV 312-906 definiert.
Die DAV Sicherheitsforschung bietet dazu zweitägige Kompaktseminare mit Prüfung an (nähere Informationen unter www.alpenverein.de).
Neue Normen für künstliche Kletteranlagen (EN 12572)
Seit dem 1.7.2017 gilt eine neue Norm für künstliche Kletteranlagen (KKA).
- Teil 1: Künstliche Kletteranlagen: Sicherungspunkte und Fallraum
- Teil 2: Boulderanlagen: Abstände, Fallräume, Matten
- Teil 3: Klettergriffe: Bruchfestigkeiten, Anzugsmomente, Größenverhältnisse
(WEITERE INFORMATIONEN unter www.alpenverein.de)
Sichern an künstlichen Kletteranlagen und in Klettergärten
Empfehlung des Fachverbandes 2015 (Auszug)
“Die Alpenvereine empfehlen zum Sichern beim Sportklettern in Kletterhallen und Klettergärten die Verwendung von Halbautomatischen Sicherungsgeräten. … Der Begriff “halbautomatische Sicherungsgeräte” bzw. “Halbautomaten” bezeichnet alle Sicherungsgeräte mit Blockierunterstützung. Geräte ohne Blockierunterstützung (HMS, Tube) werden als “dynamische Sicherungsgeräte” bezeichnet. Im Mehrseillängenbereich sind HMS und Tube weiterhin die Standardsicherungsgeräte. Um deren Handhabung sicher zu beherrschen, müssen auch diese Sicherungsgeräte wie bisher in der Kletterhalle und im Klettergarten intensiv geschult und trainiert werden.
(WEITERE INFORMATIONEN unter www.alpenverein.de)